Je nach persönlichen Voraussetzungen und Art des Angebots kommen unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme infrage. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die passende Finanzierungsmöglichkeit zu klären.
Ärztliche Verordnung & Beihilfe
Hippotherapie erfolgt auf Basis einer ärztlichen Verordnung. Bei beihilfeberechtigten Personen kann eine Erstattung im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschriften infrage kommen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Beihilfestelle.
Eingliederungshilfe über das Jugendamt
Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung kann eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beantragt werden. Ob und in welchem Umfang eine pferdegestützte Förderung bewilligt wird, entscheidet das zuständige Jugendamt anhand des individuellen Bedarfs. Gerne unterstütze ich Sie mit Informationen zum Angebot für die Antragstellung.
Verhinderungspflege
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzierung von Betreuungs- und Ersatzpflegeleistungen über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI infrage kommen. Die reine Hippotherapie ist jedoch eine physiotherapeutische Behandlung und nicht automatisch eine Leistung der Verhinderungspflege. Ob eine ergänzende Betreuungs- oder Förderleistung im Einzelfall erstattungsfähig ist, sollte vorab mit der Pflegekasse geklärt werden.
Selbstzahlung
Selbstverständlich können die Angebote auch privat bezahlt werden.
